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Der ärztlich assistierte Suizid
von RAin Karin Franke
Der Arzt darf helfen
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer vielbeachteten Entscheidung im Februar 2020 entschieden, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei die freiwillige Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Das bislang geltende Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ist nichtig, weil es die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung faktisch weitgehend entleert. Folglich wäre es widersprüchlich, Ärzte, die bereit sind, Suizidhilfe zu leisten, mit strafrechtlichen Konsequenzen zu bedrohen.